In diesem Webinar «Rechtliche Grundlagen für den ZEV» haben Herr Rechtsanwalt Cédric Miehle von Domenig & Partner Rechtsanwälte AG und Martina Hickethier von der smart-me AG die rechtlichen Grundlagen des Eigenverbrauchs von Energie erläutert.

Fragen aus dem Webinar «Rechtliche Basics ZEV»

Nachfolgend finden Sie die einige Fragen und Antworten aus dem Webinar «Rechtliche Basics ZEV». Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Antworten einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen geben sollen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Antworten. Um genaue Informationen zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, die spezifischen Bestimmungen des Energiegesetzes (EnG) und der Elektrizitätsverordnung (EleV) zu prüfen, um aktuelle und genaue Informationen zu den Anforderungen für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch zu erhalten. Oder wenden Sie Sich direkt an Domenig & Partner Rechtsanwälte AG.

Dürfen aus streng rechtlicher Sicht Ladestationen, die nicht über einen MID-Zähler verfügen oder / und nicht in 15-Miuntenwerten erfasst werden, in einem ZEV integriert werden?

Jein, wenn Mieter und Pächter beteiligt sind, ist es ein Nein. Wenn es einzig Eigentümer sind, ist es ein Ja. Derzeit ist die MID-Zertifizierung für den Einsatz in privaten und halbprivaten Umgebungen vorgeschrieben, was die Richtigkeit der Abrechnung in Wohnanlagen oder ähnlichen Szenarien sicherstellt. Bei einer Stockwerkeigentümerschaft weiss man nie, wann ein Stockwerkeigentümer seine Einheit vermietet, deswegen wird die MID-Zertifizierung allgemein empfohlen.

Unsere E-Ladestation Pico ist MID-zertifiziert.

Wie können aus rechtlicher Sicht Leistungsspitzen, primär durch E-Ladestationen verursacht, und die damit verbundenen Zusatzkosten an die Verursacher überwälzt werden, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen?

Es muss erstens geregelt sein, wer, was wann zahlt und wenn man ein Messsystem hat, welches dies nachweist, kann man diese Lastspitzen dem Nutzer überwälzen.

Darf man in einem ZEV die beispielsweise gekauften Smart-Me Zähler an die ZEV Teilnehmer vermieten?

Ja, Sie dürfen eine Zählermiete erheben. Diese kann beispielsweise im smart-me Billing unter «Sonstiges» hinzugefügt werden.

In welcher Form muss eine Zustimmung zum ZEV eines Mieter/Pächter erfolgen, respektive, wie hat dies gegenüber dem VNB zu erfolgen? Benötigt es ein Vertrag zwischen ZEV und VNB?

Die erste Frage: Die Zustimmung muss schriftlich erfolgen. Wenn man noch keine Mieter hat, kann man die ZEV gründen, da gibt es die Exit Klausel. Wenn man schon Mieter hat, ist es eine Änderungskündigung, da muss es auf dem amtlichen Formular passieren.

Zur zweiten Frage: Zwischen ZEV und VNB braucht es keinen Vertrag im eigentlich Sinn. Es reicht eine Meldung und Verfügung regeln. Es ist aber meist die einfachere Variante einen Vertrag zu schliessen und deshalb das empfohlene Vorgehen.

Wie werden die Einnahmen und Ausgaben des ZEV steuerlich behandelt? Sind sie als Einkommen oder als Kosten anzusehen und wie werden sie deklariert?

Am Ende des Tages kommt es auf die Rechtsform des ZEV an, solange es sich um eine Personengesellschaft handelt, wird jeder einzeln besteuert. Wenn es keine Personengesellschaft ist, besteht die Möglichkeit, des ZEV selbst besteuern zu lassen. Letzteres ist jedoch unüblich.

Darf ein EVU bei der Gründung einer ZEV pro privatem Stromzähler ein SINA verlangen?

Es braucht pro Zählerstromkreis einen SiNa benötigt. Da es beim ZEV aber nur eine EVU-Messung gibt, kann erfahrungsgemäss auch ein SiNa für alles erstellt werden. Auf jeden Fall ist beim Bau einer PVA ist ein SiNa notwendig und wird vom VNB eingefordert. 

Sind die Zähler von METAS geprüft und freigegeben?

Ja sowohl unsere 3-Phasenzähler Telstar als auch unsere Pico E-Ladestation sind von der METAS geprüft und freigegeben.

 

Wie soll der Datenschutz und die Datensicherheit im ZEV gewährleistet werden? Welche Daten können erfasst, gespeichert, übermittelt und ausgewertet werden und wer hat Zugriff darauf? Wie sollen die Daten vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch geschützt werden?

Am 1. September 2023 trat das neue Datenschutz­gesetz (revDSG) und die neue Datenschutzverordnung in Kraft. Dieser legen klar fest, wie diese Fragen behandelt werden sollen. Die Aktualisierungen dienen dazu, den Kunden mehr Transparenz über die Nutzung Ihrer Daten zu bieten und sicherzustellen, dass sie über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen informiert sind.

Unsere Datenschutzerklärung regelt unter anderem die folgenden Punkte:

  • Klarere Informationen darüber, welche personenbezogenen Daten wir sammeln, wie wir sie verwenden und warum.
  • Erklärung Ihrer Rechte in Bezug auf die Kontrolle und den Zugriff auf Ihre Daten.
  • Informationen über die Massnahmen, die wir zum Schutz Ihrer Daten ergreifen.

Ausserdem gibt es neu im Anhang unserer AGB einen AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag). Ein AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) ist ein Vertrag, der zwischen dem Verantwortlichen für die Datenverarbeitung (in diesem Fall der ZEV Betreiber) und dem Auftragsverarbeiter (also in dem Fall smart-me) abgeschlossen wird. Diese Vereinbarung ist eine rechtliche Absicherung und regelt die datenschutzrechtlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten beider Parteien.

Die vollständigen und aktualisierten Versionen unserer Datenschutzerklärung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf unserer Website AGB & Datenschutzvereinbarung.

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